Die Zucht von Hovawarten im Rassezuchtverein für Hovawarthunde (RZV) unterliegt strengen Regeln, die verhindern sollen, dass die Zucht von Hovawarten zum Geschäft wird. Der RZV setzte als erster Verein ein EDV-gestützes Progamm ein, das die Wurfplanung unterstützt. Seit 1984 züchtet der Verein ausschließlich mit HD-freien Hunden und wurde so zum Vorreiter des Rasse-Gesundheits-Gedankens in der Zucht.
Voraussetzung des Hundes
1. Gesundheitliche Voraussetzung
Alle zur Zucht eingesetzten Hund müssen HD-Frei sein.
Das heißt, dass von einem unabhängigen Gutachter bescheinigt werden muss, dass der Hund frei von HD (Hüftgelenksdysplasie) ist.
Alle zur Zucht eingesetzten Hunde dürfen keine erbliche Augenkrankheiten haben.
Dies wird überprüft von einem speziell ausgebildeten Augenarzt für Hunde.
2. Wesensüberprüfungen
Alle Zuchthunde müssen mindestens eine Jugendbeurteilung und eine Zuchttauglichkeitsprüfung bestehen. Bei diesen Prüfungen wird sowohl das äußere Bild, als auch das Wesen der Hunde beurteilt, damit sicher gestellt ist, dass der zukünftige Zuchthund sowohl vom Wesen als auch von der äußeren Erscheinung dem FCI-Standard entspricht.
Diese Ausführungsbestimmungen sind auf der Vereinsseite des RZV nachzulesen.
3. Ausstellung
Zuletzt muss der Hund noch bei einer VDH-Ausstellung mindestens ein „gut“ erreichen.
Da aber auch der Züchter bei der Aufzucht von Welpen eine wesentliche Rolle spielt, muss sich auch jeder Züchter qualifizieren!
Voraussetzung des Züchters
Jeder Züchter muss zunächst ein 2-tägiges Züchterseminar besuchen. Schwerpunktthemen sind dabei Genetik, Welpenaufzucht, Welpenprägung und Ernährung
Jede Wurfstätte wird erst nach Besichtigung durch einen Zuchtwart frei gegeben.
Rahmenbedingungen / Zuchtordnung des RZV
Die Rahmenbedingungen für die Zucht, wie z.B. die Zuchtvoraussetzung der Hunde, der Mindestabstand zwischen 2 Würfen oder der max. Deck-Einsatz von Rüden, Wurfkontrollen durch die Zuchtwarte etc., sind in den Satzungen des RZV geregelt. Diese sind auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und können Hier nachgelesen werden.
Für die Zucht maßgeblich: Zuchtordnung, Anhang zur Zuchtordnung, Mindestanforderung an Wurfstätte und Würfe
Der Zwingername vom Gelbstein ist national (Zwingernummer Z 2500) und international (FCI 672/2013) geschützt.